Namensänderung

  • Leistungsbeschreibung

    Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Waldbrunn

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung Limburg - Weilburg.

Telefon: 06431 296 0

Zuständige Abteilungen