Mahn- und Vollstreckungswesen
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde mahnt nach vorgegebener Fälligkeit offene Forderungen an und veranlasst die Beitreibung durch die Vollstreckungsbehörde, wenn trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt ist.
Die Gemeinde mahnt nach vorgegebener Fälligkeit offene Forderungen an und veranlasst die Beitreibung durch die Vollstreckungsbehörde, wenn trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt ist.