Mahn- und Vollstreckungswesen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde mahnt nach vorgegebener Fälligkeit offene Forderungen an und veranlasst die Beitreibung durch die Vollstreckungsbehörde, wenn trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt ist.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende