Stundungen und Aussetzungen
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag werden Forderungen, die nicht auf einmal zur Fälligkeit bezahlt werden können, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestundet bzw. ausgesetzt.
Anträge / Formulare
Auf Antrag werden Forderungen, die nicht auf einmal zur Fälligkeit bezahlt werden können, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestundet bzw. ausgesetzt.