Gemeindeorgane
Die wichtigen Entscheidungen in der Gemeinde werden von der Gemeindevertretung als dem obersten Organ getroffen. Die Gemeindevertretung wird von den Bürgern der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und besteht aus 31 Gemeindevertretern.
Die Gemeindevertretung bildet aus ihrer Mitte Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
- Ausschuss für Bau-, Planungswesen, Landwirtschaft und Naturschutz
- Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Sport- und Fremdenverkehr
Die laufende Verwaltung der Gemeinde besorgt der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und neun ehrenamtlichen Beigeordneten. Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt.
In vier Ortsteilen wurden bei den letzten Kommunalwahlen Ortsbeiräte gewählt. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören.
Die Ortsbeiräte werden von den Bürgern des Ortsbezirks analog der Wahlzeit der Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.