Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung


Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) und Leerbleiben des Sitzes

Der aufgrund des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland (AfD) am 14.03.2021 zum Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) gewählte Klaus Saam, Bitzergasse 7, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Lahr hat auf sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit das Leerbleiben des Sitzes festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Waldbrunn (Westerwald),  Hauser Kirchweg 4, Zimmer 18, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen einzureichen.

65620 Waldbrunn (Westerwald), den 25.05.2022

Peter Blum, Gemeindewahlleiter