Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Hausen. Er umfasst in der Gemarkung Hausen in der Flur 1, Flurstück 3 und 5 jeweils teilweise.
Unmaßstäbliche Darstellung
Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung der Zweckbestimmung Waldkindergarten auf Waldflächen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom
11.12.2023 bis 18.12.2023
im 1. Stock, Zimmer 10 der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald), Hauser Kirchweg 4 in 65620 Waldbrunn (Westerwald) - Fussingen, während den allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:30 bis 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.waldbrunn.de unter der Rubrik „Gewerbe und Bauen“ / Bauen / Beteiligungsverfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können. Die zur Bebauungsplanaufstellung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Gemeindeverwaltung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)
Waldbrunn (Westerwald), den 04.12.2023
Peter Blum, Bürgermeister