Durchführung von örtlichen Vermessungsarbeiten und Ladung zum Anhörungstermin im Zuge der vereinfachten Umlegung Kirchstraße Ellar, Az. 3558517


1. Unterrichtung über die Vornahme von örtlichen Vermessungsarbeiten und das Betreten von Grundstücken

Anlässlich der Grenzfeststellung und Abmarkung im Rahmen einer vereinfachten Umlegung von Teilen der Kirchstraße und Bergstraße in der

Gemeinde: Waldbrunn                 

Gemarkung: Ellar

Lagebezeichnung: Kirchstraße, Bergstraße

Flur 2

Flurstück 285/2

Flur 4

Flurstücke: 1, 2/1, 2/2, 4, 5, 6, 7, 15/3, 17/1, 18, 23, 24, 25/1, 25/2, 26, 27, 28/2

                     28/3, 33/1, 34, 35, 36/1, 37/1, 38, 40, 41, 42/2, 43, 44/1, 45, 46, 47/1, 47/2, 47/4, 48,

                     49, 50, 51/1, 51/2, 52, 174, 175/1,176, 177, 178/1, 178/2, 180/2, 189

ist es ggf. erforderlich, die o.g. Grundstücke zu betreten und dort Vermessungsarbeiten auszuführen.

Die Arbeiten werden ab Montag, 05.02.2024 um 8.45 Uhr stattfinden.

Dauer der Vermessung: ca. 1 Woche

Es wird darum gebeten, ab o.a. Termin den Zutritt zu den Grundstücken zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 22 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82)

Es ist den Grundstückseigentümern freigestellt, während der Vermessung zugegen zu sein. Eine Teilnahme ist jedoch nicht erforderlich.

Kosten, die den Grundstückseigentümern durch die Teilnahme an der Vermessung entstehen, werden nicht erstattet.

Um Beschädigungen an unterirdischen Anlagen und Leitungen möglichst von vornherein vermeiden zu können, bitten wir darum, uns vor Beginn der Arbeiten die Ihnen bekannten Informationen über die Lage und den Verlauf solcher Einrichtungen auf Ihrem Grundstück zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin wird darum gebeten, dass die Grundstücke während des Zeitraumes der Vermessung zugänglich sind.

2. Ladung zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Grundstückseigentümer, die von den Ergebnissen der Vermessung durch die Feststellung und Abmarkung von Grenzpunkten Ihres Grundstücks unmittelbar betroffen sein werden, haben Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Vermessungsarbeiten zu äußern. Es ist ihnen freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Termin der Anhörung:  Montag, 4.03.2024   Uhrzeit: 9 Uhr 

                                        Treffpunkt:  Kirchstraße 14 (Kirche St. Maximinus)                                     

Die über das Ergebnis dieser Liegenschaftsvermessung aufzunehmende Niederschrift sowie die Skizze(n) zur Niederschrift können von den betroffenen Grundstückseigentümern

                                        vom 11.03.2024 bis einschließlich 8.04.2024

in der Zeit Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung in den Diensträumen des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn im Kundenservice, Berner Straße 11 in 65552 Limburg an der Lahn eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb des Zeitraumes 11.03.2024 bis 8.04.2024 beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg an der Lahn schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Limburg, den 19.12.2023

Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn

Az: 3558517

Im Auftrag

gez. Gorges

                                      Kartenausschnitt dient nur zur Übersicht