Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025


Gemäß § 97 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird Folgendes bekannt gemacht:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) für das Haushaltsjahr 2025 liegt inkl. der Anlagen in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich

03.12.2024 in Zimmer 23 des Rathauses der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald), Hauser Kirchweg 4, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen öffentlich aus.

Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen wurde der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.11.2024 vorgelegt.

Die Bügerinnen und Bürger haben das Recht, den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den genannten Tagen während der Sprechzeiten einzusehen.

Sprechzeiten sind: Montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 

                                             donnerstags nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

65620 Waldbrunn (Westerwald), den 19.11.2024

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

gez.

Peter Blum

Bürgermeister