Grabmale, die bei der Überprüfung nicht den Vorschriften entsprechen, werden mit einem Warnaufkleber versehen. Grabsteine die vollkommen lose sind, werden sofort umgelegt, um Unfälle zu vermeiden. Die Angehörigen und Nutzungsberechtigten werden von der Gemeinde aufgefordert, die Standsicherheit des Grabmales wieder herstellen zu lassen.
Der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. Nutzungsberechtigte haften für Schäden, die durch Umfallen von Grabsteinen entstehen.